Page 6 - Katalog OHG Auktion 1270
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AUKTIONSBESTIMMUNGEN
A. Allgemeines (Ziffer 1)
1.1. Die Osnabrücker Herdbuch Genossenschaft (nachfolgend OHG genannt) ist Veranstalter der Zuchtviehauktion. Der
einheitlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschicker und der OHG sowie zwischen dem Käufer
und der OHG dienen die nachfolgenden Auktionsbestimmungen. Sie finden über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der OHG hinaus Anwendung. Die AGBs liegen im Auktionsbüro aus und sind im
Internet unter www.ohg-genetic.de zu finden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der
übrigen nicht. Jeder, der an der Auktion als Beschicker, Besucher oder Käufer teilnimmt, unterwirft sich diesen
Auktionsbestimmungen.
1.2. Die Versteigerungsleitung hat der Vorstand der OHG.
1.3. Die von den Betrieben zur Auktion gestellten Tiere werden in der Regel von der OHG in Kommission übernommen und
von ihr für Rechnung der Beschicker verkauft. Jedoch ist die OHG berechtigt, eine andere Verwertungsart zu wählen.
1.4. Sofern von zuständigen Veterinärbehörden in Folge des Verdachtes oder auch festgestellten Ausbruches einer
tierseuchenrechtlich relevanten Erkrankung bei einem der Beschickerbetriebe während der Auktion oder kurz nach der
Auktion ein Verbringungsverbot ausgesprochen wird, müssen die hierdurch entstehenden Aufwendungen jeweils vom
Besitzer der Tiere getragen werden (vor erfolgtem Verkauf der Beschicker, nach Zuschlag vom Käufer des Tieres). In
keinem Fall kann die OHG als Auktionsveranstalter und Kommissionär für Folgeschäden aufgrund tierseuchenrechtlich
bedingter Anordnungen aufkommen.
1.5. Besucher und Teilnehmer haften für Schäden, die sie, ihre Gehilfen oder Tiere verursachen. In keinem Falle kommen
die OHG oder deren Beauftragte für Beschädigungen auf.
1.6. Personen, die das Auktionsgelände betreten, haben den Anordnungen der Versteigerungsleitung Folge zu leisten.
1.7. Die OHG legt hohen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werden gemäß EU-DSGVO
gespeichert und verwendet. Unsere Datenschutzerklärung dient zur Aufklärung über Art, Umfang und Zweck der durch
die OHG erhobenen Daten. Sie ist zu finden unter www.ohg-genetic.de (Rubrik Datenschutz). Bei weitergehenden
Fragen, Auskunfts- oder Löschersuchen wenden sie sich per E-Mail an DATENSCHUTZ@OHG-GENETIC.DE. Die für
den Auktionskatalog und zur Abrechnung notwendigen Daten können nur mittels elektronischer Datenverarbeitung
verarbeitet werden. Alle hierfür benötigten persönlichen Daten werden in unseren elektronischen Datenverarbeitungs-
systemen gespeichert und dienen ausschließlich nur dem verfolgten Geschäftszweck. Ferner prüft die OHG
regelmäßig bei Kunden in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität. Dazu arbeitet
sie mit der Creditreform Osnabrück/Nordhorn Unger KG in 49080 Osnabrück, Parkstr. 32 zusammen, von der wir die
dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir den Namen, die Adresse und Kontaktdaten an die
Creditreform. Informationen zur Datenverarbeitung dort können auf der Internetseite www.creditreform-
osnabrueck.de/eu-dsgvo eingeholt werden. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte durch uns erfolgt nicht.
1.8. Bei gerichtlichen Streitigkeiten, die aus den Verkäufen auf den Versteigerungen der OHG entstehen, ist erstinstanzlich
das Amtsgericht Osnabrück örtlich und sachlich zuständig.
B. Zulassung zur Auktion (Ziffer 2)
2.1. Zu den Auktionen werden nur Tiere zugelassen, die aus amtlich als tuberkulosefrei und amtlich als brucellosefrei
anerkannten sowie aus leukoseunverdächtigen Herdbuchbeständen stammen. Im Übrigen gelten für die Zulassung die
viehseuchenrechtlichen Bestimmungen.
2.2. Alle zur Auktion aufgetriebenen Tiere sind von einem amtstierärztlichen Attest zur Bescheinigung der IBR-Freiheit
begleitet und sind nach §1, Absatz 2, Satz 2 der BHV1 Bundesverordnung BHV1-freie Rinder. Außerdem sind alle zur
Auktion aufgetriebenen Tiere innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Auktionstermin mit negativem Resultat
serologisch auf IBR-Feldvirus untersucht worden. Von allen laktierenden oder zum Zeitpunkt der Auktion über 24
Monate alten Tieren liegt gemäß der „Nds.ParaTb-VO“ ein serologisch negatives Untersuchungsergebnis zum
Zeitpunkt der Auktion vor. Alle Tiere sind virologisch negativ auf MD/BVD untersucht.
2.3. Die Versteigerungsleitung kann für die Versteigerung ungeeignet erscheinende oder erkrankte sowie zu spät
aufgetriebene Tiere von der Versteigerung ausschließen, ohne das der Beschicker berechtigt ist,
Entschädigungsansprüche zu stellen.
2.4. Bei laktierenden Tieren ist vom Verkäufer sicher zu stellen, dass vor dem Verkauf die in der Tierhaltung allgemein
üblichen Melkintervalle eingehalten werden.
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