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AUKTIONSBESTIMMUNGEN

        A. Allgemeines (Ziffer 1)
        1.1.  Die Osnabrücker Herdbuch Genossenschaft (nachfolgend OHG genannt) ist Veranstalter der Zuchtviehauktion. Der
            einheitlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschicker und der OHG sowie zwischen dem Käufer
            und der OHG dienen die nachfolgenden Auktionsbestimmungen. Sie finden  über die Allgemeinen
            Geschäftsbedingungen (AGB) der OHG hinaus Anwendung.  Die AGBs liegen  im Auktionsbüro aus und sind im
            Internet unter www.ohg-genetic.de zu finden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der
            übrigen nicht. Jeder, der an der Auktion  als Beschicker, Besucher oder Käufer teilnimmt, unterwirft sich diesen
            Auktionsbestimmungen.
        1.2.  Die Versteigerungsleitung hat der Vorstand der OHG.
        1.3.  Die von den Betrieben zur Auktion gestellten Tiere werden in der Regel von der OHG in Kommission übernommen und
            von ihr für Rechnung der Beschicker verkauft. Jedoch ist die OHG berechtigt, eine andere Verwertungsart zu wählen.
        1.4.  Sofern von zuständigen Veterinärbehörden in Folge des  Verdachtes oder auch festgestellten Ausbruches einer
            tierseuchenrechtlich relevanten Erkrankung bei einem der Beschickerbetriebe während der Auktion oder kurz nach der
            Auktion ein Verbringungsverbot ausgesprochen wird, müssen die hierdurch entstehenden Aufwendungen jeweils vom
            Besitzer der Tiere getragen werden (vor erfolgtem Verkauf der Beschicker, nach Zuschlag vom Käufer des Tieres). In
            keinem Fall kann die OHG als Auktionsveranstalter und Kommissionär für Folgeschäden aufgrund tierseuchenrechtlich
            bedingter Anordnungen aufkommen.
        1.5.  Besucher und Teilnehmer haften für Schäden, die sie, ihre Gehilfen oder Tiere verursachen. In keinem Falle kommen
            die OHG oder deren Beauftragte für Beschädigungen auf.
        1.6.  Personen, die das Auktionsgelände betreten, haben den Anordnungen der Versteigerungsleitung Folge zu leisten.
        1.7.  Die OHG legt hohen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werden gemäß EU-DSGVO
            gespeichert und verwendet. Unsere Datenschutzerklärung dient zur Aufklärung über Art, Umfang und Zweck der durch
            die OHG erhobenen Daten. Sie ist zu finden unter www.ohg-genetic.de (Rubrik Datenschutz). Bei weitergehenden
            Fragen, Auskunfts- oder Löschersuchen wenden sie sich per E-Mail an DATENSCHUTZ@OHG-GENETIC.DE. Die für
            den Auktionskatalog und zur Abrechnung notwendigen Daten können nur mittels elektronischer Datenverarbeitung
            verarbeitet werden. Alle hierfür benötigten persönlichen Daten werden in unseren elektronischen Datenverarbeitungs-
            systemen gespeichert und dienen ausschließlich nur dem verfolgten Geschäftszweck. Ferner prüft die OHG
            regelmäßig bei Kunden in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität. Dazu arbeitet
            sie mit der Creditreform Osnabrück/Nordhorn Unger KG in 49080 Osnabrück, Parkstr. 32 zusammen, von der wir die
            dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir den Namen, die Adresse und Kontaktdaten an die
            Creditreform.  Informationen zur Datenverarbeitung dort können auf der Internetseite www.creditreform-
            osnabrueck.de/eu-dsgvo eingeholt werden. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte durch uns erfolgt nicht.
        1.8.  Bei gerichtlichen Streitigkeiten, die aus den Verkäufen auf den Versteigerungen der OHG entstehen, ist erstinstanzlich
            das Amtsgericht Osnabrück örtlich und sachlich zuständig.

        B. Zulassung zur Auktion (Ziffer 2)
        2.1.  Zu den Auktionen  werden nur Tiere zugelassen, die aus  amtlich als tuberkulosefrei und amtlich  als brucellosefrei
            anerkannten sowie aus leukoseunverdächtigen Herdbuchbeständen stammen. Im Übrigen gelten für die Zulassung die
            viehseuchenrechtlichen Bestimmungen.
        2.2.  Alle zur Auktion aufgetriebenen Tiere sind von einem amtstierärztlichen Attest zur Bescheinigung der IBR-Freiheit
            begleitet und sind nach §1, Absatz 2, Satz 2 der BHV1 Bundesverordnung BHV1-freie Rinder. Außerdem sind alle zur
            Auktion aufgetriebenen Tiere innerhalb der letzten 14  Tage vor dem Auktionstermin mit negativem Resultat
            serologisch auf IBR-Feldvirus untersucht worden. Von allen laktierenden oder  zum Zeitpunkt der  Auktion über 24
            Monate alten Tieren liegt gemäß der  „Nds.ParaTb-VO“ ein serologisch  negatives Untersuchungsergebnis zum
            Zeitpunkt der Auktion vor. Alle Tiere sind virologisch negativ auf MD/BVD untersucht.
        2.3.  Die Versteigerungsleitung kann für die Versteigerung ungeeignet erscheinende oder erkrankte sowie zu spät
            aufgetriebene Tiere von der Versteigerung ausschließen, ohne das der Beschicker berechtigt ist,
            Entschädigungsansprüche zu stellen.
        2.4.  Bei laktierenden Tieren ist vom Verkäufer sicher zu stellen, dass vor dem Verkauf die in der Tierhaltung allgemein
            üblichen Melkintervalle eingehalten werden.


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